Satzung
Privatkegelklub "Gut Holz" Happurg
gegründet 05. Januar 1960
Der
Kegelklub "Gut Holz" Happurg besteht aus Passiven, Aktiven und Ehrenmitgliedern.
Die Vereinsführung setzt sich zusammen aus:
1.
Vorstand/in
2. Vorstand/in
Schriftfürer/in
Kassier/erin
Spielleiter/innen der bestehenden Mannschaften
1. Jugendleiter/in
2. Jugendleiter/in
Ausschussmitglieder
Die
Neuwahlen gelten für 2 Jahre.
Es werden auch 2 Kassenprüfer gewählt.
1. Die Aufnahme zum Kegelklub erfolgt durch Mitglieder der Vorstandschaft in schriftlicher Form.
2. Die Aufnahmegebühr beträgt 3,- Euro, Ausnahme Jugendkegler.
3.
a) Der Beitrag pro Kegelabend beträgt 2,30 Euro. Der Beitrag wird per Bankeinzug
wahlweise jährlich, halbjährlich oder vierteljählich im voraus
abgebucht.
b) Passive Mitglieder bezahlen monatlich 2,- Euro Beitrag.
c) Beitrag bei Wehrpflicht, Schüler, Auszubildende und Studenten wöchentlich
1,50 Euro.
d) Der Jugendbeitrag bis 18 Jahre pro Kegelabend 1,30 Euro.
e) Pudel kosten 5 Euro-Cent.
4. Bei Unfall kann der Kegelklub zu keiner Entschädigung veranlasst werden.
5. Bei Ausschluss oder Austritt aus dem Kegelklub hat derjenige keinen Anspruch auf geldliche Forderungen oder Entschädigungen.
6.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Vorstandschaft.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
7. Bei angefangenen Gesellschaftsspielen haben Nachzügler ab 23 Uhr kein Recht mehr auf 50 Pflichtschub.
8. Die Aufstellung der Mannschaften bei Wettkämpfen erfolgt durch die Spielleiter oder Spielleiterinnen.
9. Das Bahngeld für die Wettkämpfe wird aus der Vereinskasse bezahlt. Der zu einem Auswärtskampf bestimmte Fahrer erhält Fahrgeld aus der Vereinskasse.
10.
Die Klubmeisterschaft beginnt am 2. Kegelabend im Dezember und endet am ersten
Kegelabend im Dezember des darauffolgenden Jahres.
a) 25 Kegelabende sind Pflicht um in die Wertung zu kommen.
b) Klubmeister werden die Kegler/innen, die bei den Kegelabenden die besten
Holzergebnisse bei den Pflichtschub erzielt haben.
c) Wettkämpfer/innen, die am Kegeltag durch Wettkämpfe, Turniere oder
dergleichen verhindert sind, auf die Klubmeisterschaft zu schieben, haben die
Möglichkeit, ihr auf fremder Bahn geschobenes Ergebnis für die Klubmeisterschaft
werten zu lassen.
11.
Satzungsänderungen können nur von der
Jahreshauptversammlung oder von der außerordentlichen Mitgliederversammlung
vorgenommen werden.
12.
Bei Streitfällen und sonstigen Vereinsangelegenheiten liegt die letzte
Entscheidung bei der Vorstandschaft oder der außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorstandes.
13. Die Jahreshauptversammlung findet nach Möglichkeit in der ersten Woche im Januar statt.
14. Die Jugend nimmt an der Jahreshauptversammlung teil, ist aber nicht stimmberechtigt, außer bei der Wahl des Jugendleiters.
15. Es können auch nicht anwesende Mitglieder gewählt werden, wenn sie bis zum Beginn der Jahreshauptversammlung schriftlich erklärt haben, eine eventuelle Wahl auch anzunehmen. Die Erklärung muss beim Vorstand hinterlegt werden.
16. Zeichnungsberechtigt sind der jeweils amtierende 1. Vorstand und der jeweils amtierende Kassier.
Happurg, den 16.01.05